Meldung vom 04.08.2025

Mit neuen Tarifen in eine unabhängigere und kostengünstigere Energiezukunft

20250123_Kelag_Alexander Jordan © Kelag

Alexander Jordan, Leiter Vertrieb bei der Kelag

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Neue Stromtarife ab Januar 2026

  • Tarif „Klassik“ für Haushalte: Verbrauchspreis 12,50 Cent/kWh exkl. USt, um 10 % günstiger
  • Tarif „Eco“ für Landwirte und Gewerbe: Verbrauchspreis (ab 10.001 kWh) 9,50 Cent/kWh exkl. USt, um 13 % günstiger
  • Tarif „Energiezukunft“
    - Vorteile der Wärmepumpe nun auch für E-Autos
    - Verbrauchspreis (ab 3.501 kWh) 9,50 Cent/kWh exkl. USt, um 13 % günstiger
Neue Tarife für Bestandskunden vorzeitig ab 1. Oktober 2025 abschließbar
Kelag beendet Rechtsweg beim OGH betreffend § 80 Abs. 2a ElWOG

Die Kelag steht auch weiterhin zu ihrem Versprechen, bei verbesserten Marktbedingungen günstigere Tarife anzubieten. Ab Januar 2026 können Neukund:innen die neuen Tarife abschließen. Bestandskund:innen können bereits ab 1. Oktober 2025 von den günstigeren Tarifen profitieren. Der neue Stromtarif für Haushaltskunden liegt nun bei 12,50 Cent/kWh exkl. USt (15,00 Cent/kWh inkl. USt). Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh erspart sich bei einem Umstieg rund 40,00 Euro pro Jahr. Der Kelag-PlusClub und der Zugang zu Kelag-Prämien mit vielen Einsparmöglichkeiten ist weiterhin gratis in den Tarifmodellen dabei.

Auch Kund:innen aus den Bereichen Gewerbe und Landwirtschaft profitieren ab Herbst von einer vergünstigten Neuauflage des aktuellen Eco-Tarifs. Für die ersten 10.000 Kilowattstunden pro Jahr gilt ein Tarif von 12,50 Cent/kWh exkl. USt (15,00 Cent/kWh inkl. USt). Für darüber hinausgehende Verbräuche (ab 10.001 Kilowattstunden) beträgt der Preis 9,50 Cent/kWh exkl. USt (11,40 Cent/kWh inkl. USt).

Die Grundgebühr liegt bei allen neuen Tarifen einheitlich bei 4,50 Euro exkl. USt (5,40 Euro inkl. USt) pro Monat. Die Tarife werden einschließlich einer Preisgarantie bis 31. Dezember 2026 und einer Bindung von 12 Monaten angeboten.

Der neue Tarif „Energiezukunft“ für Wärmepumpe und E-Autos
Beim neuen Tarif „Energiezukunft“ wird der Staffeltarif für Mehrmengen durch Wärmepumpen und – jetzt neu – auch für E-Autos ab 3.501 Kilowattstunden pro Jahr mit 9,50 Cent/kWh exkl. USt (11,40 Cent/kWh inkl. USt) festgelegt und zählt damit zu den günstigsten Fixpreisen in Österreich. Für Mengen bis 3.500 Kilowattstunden gilt der Verbrauchspreis mit 12,50 Cent/kWh exkl. USt (15,00 Cent/kWh inkl. USt). Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 8.000 Kilowattstunden erspart sich bei einem Umstieg rund 116,00 Euro pro Jahr.

Wärmepumpen und E-Mobilität liegen stark im Trend. In Ergänzung zu den beliebten Prämien setzt die Kelag mit dem neuen Staffeltarif ein weiteres starkes Zeichen in Richtung Energiezukunft. Kunden profitieren durch den Einsatz von Wärmepumpe und E-Mobilität nicht nur von moderner und umweltfreundlicher Technologie, sondern auch von jährlichen Einsparungen von bis zu 30 Prozent bzw. bis zu 1.500 Euro bei den Gesamtenergiekosten gegenüber Öl, Gas und Verbrennern. Der Umstieg auf den umweltfreundlichen, heimischen Energiemix (Wasser, Wind und PV) erhöht die Unabhängigkeit, stärkt die heimische Wertschöpfung und entlastet die Haushaltsrechnung.

Mehrwert für Kelag-Kund:innen: Einfacher Wechsel, Prämien und PlusClub-Vorteile
Kund:innen werden über die Details zu den neuen Tarifmodellen sowie über einen einfachen und bequemen Umstieg rechtzeitig im September 2025 schriftlich informiert.

Zusätzlich zu den Stromtarifen profitieren die Kelag-Kund:innen weiterhin von vielen Vorteilen. Sie werden bei einem Umstieg auf Wärmepumpe, E-Mobilität oder der Installation von Batteriespeichern mit attraktiven Kelag-Prämien sowie persönlichen Energieberatungen unterstützt. Zudem nutzen bereits zehntausende Kund:innen die Ermäßigungen und Angebote des kostenlosen Kelag-PlusClubs für Unterhaltung, Sport, Genuss und Alltag. „Wer diese Angebote bewusst und aktiv nutzt, kann jährlich mehrere hundert Euro sparen, bei Investitionen in die Modernisierung des eigenen Haushaltes durch E-Mobilität, Wärmepumpe oder Batteriespeicher sogar noch deutlich mehr!“, so Alexander Jordan, Leiter Vertrieb bei der Kelag.

Gesetzliches Preisänderungsrecht in Überarbeitung – Kelag beendet laufendes OGH-Verfahren
Zur Ausgangslage: Der Gesetzgeber hat im Jahr 2022 mit § 80 Abs. 2a ElWOG ein neues Preisänderungsrecht geschaffen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage wurden zahlreiche Preisanpassungen österreichischer Energieversorger durchgeführt. Die Kritik zur Anwendbarkeit der Bestimmung mündete schließlich in zahlreichen Verfahren, unter anderem mit dem Ziel, eine rechtskonforme Anwendung des § 80 Abs. 2a ElWOG zu erreichen. Mit diesem Vorhaben unterstützte auch die Kelag - im Rahmen einer gemeinsamen Musterklage - das von der Arbeiterkammer Kärnten über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) geführte Verfahren.

Die bisherigen Urteile bestätigen nun jedoch die Unanwendbarkeit der Preisanpassungsbestimmung und haben die neuerliche Überarbeitung des Preisänderungsrechts im neuen ElWG zur Folge. Die Weiterführung des gerichtlichen Verfahrens ist daher nicht mehr zielführend. Vor diesem Hintergrund beendet die Kelag das beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängige Verfahren. Betroffen sind Verträge von rund 10 Prozent der Kund:innen und das für einen sehr kurzen Zeitraum vom 1. August 2023 bis maximal 15. November 2023. Diese Verträge wurden im Herbst 2023 aufgrund der unsicheren Rechtslage ausnahmslos beendet, die betroffenen Kund:innen werden nun zeitnah schriftlich informiert. Für einen Großteil dieser Kundengruppe beträgt der Rückerstattungsbetrag weniger als 10,00 Euro. Die exakte Ermittlung und Rückerstattung erfolgen kundenindividuell.

„Bis zur Umsetzung eines funktionierenden Preisänderungsrechts im neuen ElWG bleibt daher weiterhin nur der Abschluss von neuen Verträgen mit aktiver Zustimmung die einzig rechtssichere Variante, welche im Rahmen der Preisanpassung 2023 von rund 90 Prozent der Kelag-Kund:innen gewählt wurde und seither praktizierter Standard bei Preisanpassungen ist. Die Korrektheit dieser Vorgehensweise wurde der Kelag auch in zwei OGH-Urteilen bestätigt,“ stellt Alexander Jordan fest.


Der Kelag-Konzern ist einer der führenden Energiedienstleister in Österreich.

Die Konzernunternehmen sind in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme österreichweit tätig, mit dem Schwerpunkt in Kärnten. Das 1923 gegründete Unternehmen hat umfassende Erfahrung im Erzeugen, Beschaffen, Verteilen und Verkaufen von leitungsgebundener Energie. Die Kelag gehört zu den großen Stromerzeugern aus erneuerbarer Energie - Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik - in Österreich. Das Tochterunternehmen Kelag Energie & Wärme ist der größte österreichweit tätige Anbieter von Wärme auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme. Die Kärnten Netz nimmt den Verteilernetzbetrieb für Strom und für Gas in Kärnten wahr. Internationale Aktivitäten in den Geschäftsfeldern Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie der Energiehandel im Ausland sind in der Kelag International gebündelt.

Neben dem Ausbau der Nutzung regenerativer Energieträger im In- und Ausland liegt der Schwerpunkt der Kelag auf Aktivitäten zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz. Dazu zählen beispielsweise Energieeffizienz- oder Energiemanagementlösungen wie Photovoltaik, Smart Metering und Smart Home. Darüber hinaus beschäftigt sich die Kelag mit den strategischen Entwicklungsfeldern E-Mobilität und Breitband/Glasfaser. Mit einem Konzernumsatz von € 1.978,5 Mio. und 2.058 qualifizierten Beschäftigten zählt der Kelag-Konzern zu den Kärntner Leitbetrieben.
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