Meldung vom 14.09.2023

Kelag-Hochwasserhilfe: Anträge ab 15. September bei der Caritas möglich

Die Kelag hat für die Betroffenen der Hochwasser in Kärnten 500.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Anträge für die Unterstützung können ab 15. September 2023 bei der Caritas gestellt werden.

Danny Güthlein, Ernst Sandriesser, Reinhard Draxler © Kelag

Danny Güthlein, Ernst Sandriesser, Reinhard Draxler

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Diese Unterstützung können Privatkunden der Kelag in Kärnten und Haushalte im Gebiet der Kärnten Netz unabhängig vom Stromanbieter in Kärnten in Anspruch nehmen, die Hochwasserschäden erlitten haben und deren Strom-Mehrkosten nicht von einer Versicherung gedeckt sind.

Die Kelag hat die Kärntner Caritas als Partner gewonnen, um die Kelag-Hochwasserhilfe zu organisieren und abzuwickeln. Betroffene Hauseigentümer können bei der Caritas die Anträge auf Unterstützung stellen. Die Caritas prüft die Anträge und die Kundendaten und leitet die Auszahlungen der Kelag-Hochwasserhilfe in die Wege.

Anträge für die Unterstützung können ab 15. September 2023 bei der Caritas gestellt werden. Die Caritas dokumentiert alle Unterstützungsfälle und informiert die Kelag, welche Kunden die Kelag-Hochwasserhilfe erhalten. Die Kelag-Hochwasserhilfe kann bis Ende des Jahres 2023 in Anspruch genommen werden.

Kontaktdaten Caritas Kärnten für die Kelag-Hochwasserhilfe:

Christine Ofner, BA
Teamleitung Sozialberatung
sozialberatung@caritas-kaernten.at
Tel: 0463 / 555 60 21037

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