Nahezu unveränderte Stromkosten für den Großteil der Privatkunden der Kelag „Die Stromkosten für die allermeisten Privatkunden der Kelag sind im Vergleich zum Vorjahr de facto unverändert geblieben“, betont Manfred Freitag, Sprecher des Vorstandes der Kelag. „Diese Tatsache und auch die Wirkungen des Energiekostenausgleichs und des Stromkostenzuschusses ab 1. Dezember 2022 werden in der öffentlichen Diskussion derzeit leider oft vernachlässigt.“ Aus diesem Grund gibt die Kelag einen Überblick über die aktuelle Lage der Strompreise ihrer Privatkunden in Kärnten. Stromkosten für die große Mehrheit der Privatkunden stabil „92 % unserer Privatkunden bezahlen derzeit für eine Kilowattstunde Strom einen Energiepreis von 10,87 ct/kWh netto oder weniger. Zum Vergleich: Der Marktpreis für Strom liegt aktuell bei rund 45 ct/kWh netto. Gegenüber dem Preisniveau vor einem Jahr sind die Gesamtkosten für die meisten Kunden nahezu unverändert, also stabil“, betont Kelag-Vorstand Danny Güthlein. „Es sind zwar die Kostenanteile für die Energie und die Netznutzung gestiegen, gleichzeitig sind Abgaben weggefallen oder gesenkt worden. Darüber hinaus profitieren viele Kunden vom Energiekostenausgleich, der nach Beantragung automatisch bei der Jahresabrechnung abgezogen wird.“ Drei von vier Kelag-Kunden erhielten Gutschrift Die Kombination dieser Faktoren führt dazu, dass rund 72 % der Kelag-Kunden heuer bei den Jahresabrechnungen Gutschriften bekommen. „Wir beliefern unsere treuen Kunden zu sehr attraktiven Konditionen, die derzeit weit unter dem aktuellen Marktpreis für Strom liegen. Möglich ist das, weil wir Strom für unsere Privatkunden vorausschauend und langfristig beschafft haben, zu Zeitpunkten, als die Preise deutlich niedriger gewesen sind als jetzt“, sagt Güthlein. Viele Kunden mit Floater-Tarifen sind rechtzeitig umgestiegen Für zwei kleine Kundengruppen stellt sich die Situation allerdings anders dar, erläutert Güthlein. „Eine Gruppe sind jene Kunden, die sich in den vergangenen Jahren für einen sogenannten Floater-Tarif entschieden haben, also für ein Preismodell, das sich am Marktpreis orientiert. Sie konnten über mehrere Jahre von niedrigen Preisen profitieren. Angesichts der Preissteigerungen haben wir diese Kunden seit Ende 2022 in den monatlichen Preisinformationen auf unsere attraktiven Fixpreistarife hingewiesen. Zwei Drittel dieser Kunden sind umgestiegen. Deshalb gilt heute nur noch für etwa 4 % unserer Kunden der Floater-Tarif. Er liegt jetzt im November bei einem Preis von 43,35 ct/kWh netto.“ Die zweite Gruppe sind Neukunden, knapp 4 % der Privatkunden der Kelag. „Ihren Strombedarf müssen wir auf dem Strommarkt kurzfristig beschaffen, deshalb gelten für sie Marktpreise. Sie liegen derzeit bei 45 ct/kWh netto. Für Neukunden und Kunden mit Floatertarifen gibt es ab 1. Dezember 2022 aber eine deutliche Entlastung durch den Stromkostenzuschuss“, erläutert Manfred Freitag. Entlastungen durch den Stromkostenzuschuss Mit dem Stromkostenzuschuss wird ab 1. Dezember 2022 ein Jahresstromverbrauch von 2.900 kWh pro Haushalt vom Staat gefördert, sodass die Kunden für diese Strommenge in der Regel nur 10 ct/kWh netto bezahlen. „60 % unserer Kunden brauchen 2.900 kWh pro Jahr oder weniger. Der Stromkostenzuschuss bedeutet für die meisten unserer Kunden Entlastungen von bis zu 70 Euro brutto pro Jahr. Unseren Neukunden und Kunden mit Floatertarifen bringt der Stromkostenzuschuss allerdings eine deutlich höhere Entlastung, die staatlichen Zuschüsse können bis zu 1.044 Euro brutto pro Jahr betragen.“ Zum Thema Grundversorgung Stark in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt ist zuletzt auch die so genannte Grundversorgung für Privatkunden mit Schutzbedarf. Für diese Kundengruppe arbeitet die Kelag seit über 10 Jahren mit der Caritas, der Arge Sozial und der Diakonie eng zusammen. Nach Prüfung durch die Sozialberatungsstellen leistet die Kelag finanzielle Direkthilfen, unterstützt den Kauf energieeffizienter Geräte und hat diesen Kunden zuletzt auch ermöglicht, in den günstigen Stromtarif für Bestandskunden zu wechseln, also 10,87 ct/kWh netto. Danny Güthlein: „Zusätzlich haben ‚schutzbedürftige Kunden‘ nach der Definition der EU-Richtlinie und mit Hauptwohnsitz in Kärnten ab sofort die Möglichkeit, in den Grundversorgungstarif zu wechseln. Als Nachweis für die Schutzbedürftigkeit dient zum Beispiel die GIS-Befreiung.“